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Impfschutz im Saalekreis

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impfschutz
Information an Bürgerinnen und Bürger über eine Vervollständigung beim Impfschutz
Aus aktuellem Anlass möchte das Gesundheitsamt des Landkreises Saalekreis auf die Masernerkrankungen in den letzten Monaten in Berlin und Bayern, sowie auf den aktuell gemeldeten Ausbruch an einer Schule bei Köln aufmerksam machen. In diesem Zusammenhang wird auf die Wichtigkeit eines ausreichenden Impfschutzes, auch bei den sogenannten Kinderkrankheiten, hingewiesen.
Masernausbrüche und kein Ende?
Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven medizini-schen Maßnahmen. Sie schützen die geimpfte Person und die Ausbreitung der Er-krankung in der Bevölkerung wird verhindert. In Deutschland gibt es keine Impfpflicht, so dass der Aufbau eines kollektiven Impfschutzes in der Bevölkerung von der Impfbereitschaft der Menschen abhängig ist. Fehlt dieser kollektive Schutz, kann es auch immer wieder zu Krankheitsausbrüchen kommen.
Masernimpfungen werden bedauerlicherweise noch nicht konsequent umgesetzt.
Unbedingt sollte vor der Aufnahme in eine Kindereinrichtung der Impfschutz geprüft und gemäß der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein Impfschutz aufgebaut werden. Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten und die notwendige zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen.
Impflücken werden bei der notwendigen zweiten Impfung im Kindes- und Jugendalter beobachtet. Betroffen sind vor allem Jugendliche und Erwachsene zwischen 16 und 45 Jahren, die gar nicht oder nur einmal geimpft wurden. Nach den Empfehlungen der STIKO sollten alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus zur Masernimpfung, ohne Impfung gegen Masern oder mit nur einer
Impfung gegen Masern in der Kindheit, einmalig, vorzugsweise mit einer Mumps-Masern-Röteln Impfung, geimpft werden.
Die Experten sind sich einig: Fehlende Impfungen können und sollen in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Da sich nach Impfungen ein Immungedächtnis ausbildet, reicht es auch nach langen Impfabständen aus, die fehlenden Impfungen zu ergänzen. Man muss nicht wieder von vorne anfangen.
Keuchhusten
Auch für Keuchhusten (Pertussis) besteht eine Empfehlung der STIKO zur Vervollständigung des Impfschutzes für alle Erwachsenen.
Die nächste fällige Tetanus-Diphtherie-Impfung soll einmalig als Kombinationsimpfung Tetanus-Diphtherie-Pertussis (Keuchhusten) gegeben werden. Bei entsprechender Indikation, z. B. Auslandsaufenthalt oder wenn eine Impfung gegen Kinderlähmung fehlt, besteht die Möglichkeit, eine Impfung gegen Tetanus-Diphtherie-Pertussis (Keuchhusten)-Polio (Kinderlähmung) zu erhalten.
Im Regelfall informieren und impfen alle Kinderärzte und Hausärzte die Versicherten.
Allgemeine Impfberatungen, Reiseimpfberatungen, Reiseimpfungen sowie Kontrolle vorhandener Impfunterlagen können auch im
Gesundheitsamt
Sozial-Medizinischer Dienst
Abteilung Impfwesen
Tel: 03461/401761 oder 03461/401762
in Anspruch genommen werden.

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