Side Navigation

X

Gemeindegebietsreform abgeschlossen

___STEADY_PAYWALL___


Am 1. Januar 2011 tritt in Sachsen-Anhalt die gesetzliche Zuordnung von 84 Gemeinden in Kraft. Damit wird die Gemeindegebietsreform endgültig abgeschlossen. Über 85 Prozent der Gemeinden hatten sich freiwillig zu größeren Einheiten zusammengeschlossen. Für 45 Gemeinden war die gesetzliche Zuordnung bereits am 1. September 2010 in Kraft getreten.

„Damit endet ein Prozess, der alle Beteiligten große Anstrengungen gekostet hat. Ich bin sehr froh darüber, dass in den allermeisten Fällen Verabredungen über freiwillige Lösungen getroffen werden konnten und keine neuen Gräben aufgerissen wurden“, sagte dazu Innenminister Holger Hövelmann (SPD). „Mit der Entstehung leistungsfähiger Einheitsgemeinden und von Verbandsgemeinden in bestimmten Ausnahmefällen wird die kommunale Selbstverwaltung auf eine sichere Grundlage gestellt, die auch den Herausforderungen des demographischen Wandels gerecht werden wird. Die jetzt gegründeten größeren Gemeinden sind nachhaltig lebensfähig.“
Vier Gemeinden werden zum 1. Januar neu gegründet: die Stadt Löbejün-Wettin im Saalekreis, die Stadt Teuchern im Burgenlandkreis sowie die Städte Oranienbaum-Wörlitz und Zahna-Elster im Landkreis Wittenberg. Im Landkreis Stendal wird Klein Schwechten in die Mitgliedsgemeinde Rochau der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck eingemeindet. Alle anderen Neuzuordnungen sind Eingemeindungen in bestehende Einheitsgemeinden.
Gemeindegrößen:

a) nach der Einwohnerzahl (Bevölkerung 30.06.2010 zum Gebietsstand 01.01.2011)
– kleinste Gemeinde: Bornstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit 873 Personen
– größte Gemeinde: kreisfreie Stadt Halle (Saale) mit 231.874 Personen
– kleinste Einheitsgemeinde: Falkenstein/Harz (Landkreis Harz) mit 5.882 Personen
– größte kreisangehörige Einheitsgemeinde: Lutherstadt Wittenberg (Landkreis Wittenberg) mit 49.760  Personen
– kleinste Verbandsgemeinde: Weida-Land (Saalekreis) mit 8.584 Personen
– größte Verbandsgemeinde: Unstruttal (Burgenlandkreis) mit 17.331 Personen
– kleinste Mitgliedsgemeinde: Bornstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit 873 Personen
– größte Mitgliedsgemeinde: Hansestadt Seehausen (Altmark), (Landkreis Stendal) mit 5.384 Personen
b) nach der Fläche:

– kleinste Gemeinde: Ahlsdorf (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit einer Fläche von 509 ha
– größte Gemeinde: Hansestadt Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) mit einer Fläche von 63 224 ha
Bis zur vergangenen Woche hatten alle betroffenen Gemeinden bis auf Jävenitz und Steinitz (beide Altmarkkreis Salzwedel) die Einführung der Ortschaftsverfassung beschlossen. Dadurch werden die bisherigen Gemeinderäte zu Ortschaftsräten und die ehrenamtlichen Bürgermeister zu Ortsbürgermeistern, jeweils bis zum Ende ihrer Wahlperiode.
Am 1. Januar 2011 treten folgende Neuzuordnungen in Kraft:

LandkreisBetroffene GemeindenZuordnungBesonderheiten
Altmarkkreis SalzwedelFleetmark, Mechau, Rademin, VissumEingemeindung in die Stadt Arendsee 
Breitenfeld, Dannefeld, Estedt, Hottendorf, Jävenitz, Jeggau, Jerchel, Kassieck, Köckte, Letzlingen, Lindstedt, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz, Sachau, Seethen, Sichau, SolpkeEingemeindung in die Hansestadt GardelegenNeuwahl des Stadtrates
Steinitz, Wieblitz-EversdorfEingemeindung in die Hansestadt Salzwedel 
Badel, Jeggeleben, ZethlingenEingemeindung in die Stadt Kalbe (Milde) 
BurgenlandkreisDehlitz (Saale), Sössen, ZorbauEingemeindung in die Stadt Lützen 
Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz, Stadt Teuchern, TrebnitzNeugründung der Stadt TeuchernNeuwahl von Stadtrat und Bürgermeister
Landkreis HarzBad Suderode, Stadt Gernrode, RiederEingemeindung in die Stadt Quedlinburg 
SaalekreisBrachwitz, Döblitz, Domnitz, Gimritz, Stadt Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg, Stadt WettinNeugründung der Stadt Löbejün-WettinNeuwahl von Stadtrat und Bürgermeister
Landkreis StendalKlein SchwechtenEingemeindung in die Gemeinde Rochau (Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck)Neuwahl des Gemeinderates
Landkreis WittenbergAxien, Bethau, Groß Naundorf, Labrun, Lebien, Plossig, Stadt PrettinEingemeindung in die Stadt AnnaburgNeuwahl des Stadtrates
Möhlau, Schköna, Tornau, ZschornewitzEingemeindung in die Stadt GräfenhainichenNeuwahl des Stadtrates
Klöden, SchützbergEingemeindung in die Stadt Jessen (Elster) 
Brandhorst, Gohrau, Griesen, Horstdorf, Kakau, Stadt Oranienbaum, Rehsen, Riesigk, Vockerode, Stadt WörlitzNeugründung der Stadt Oranienbaum-WörlitzNeuwahl von Stadtrat und Bürgermeister
Dietrichsdorf, Elster (Elbe), Gadegast, Leetza, Listerfehrda, Mühlanger, Stadt Zahna, Zemnick, ZörnigallNeugründung der Stadt Zahna-ElsterNeuwahl von Stadtrat und Bürgermeister

Die beim Landesverfassungsgericht anhängigen Klagen gegen die gesetzlichen Neuzuordnungen haben keine aufschiebende Wirkung. Ebenfalls am 1. Januar 2011 tritt die freiwillige Eingemeindung von Allrode in die Stadt Thale in Kraft.

Mit der Neuordnung dieser Gemeinden ist die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und – im Ausnahmefall – Verbandsgemeinden abgeschlossen. Damit endet in Sachsen-Anhalt auch die Zeit der gemeinsamen Organisation kommunaler Verwaltung in Verwaltungsgemeinschaften. Die letzten zehn Verwaltungsgemeinschaften hören zum Jahresende auf zu bestehen. Das sind Salzwedel-Land und Südliche Altmark im Altmarkkreis Salzwedel, Lützen-Wiesengrund und Vier Berge-Teucherner Land im Burgenlandkreis, Gernrode im Harz, Saalkreis Nord im Saalekreis sowie Annaburg-Prettin, Elbaue-Fläming, Tor zur Dübener Heide und Wörlitzer Winkel im Landkreis Wittenberg.

Ministerium des Innern



Auch spannend: