Side Navigation

X

Der Bußgeldkatalog E-Bike – Folgendes sollten Sie beachten!

___STEADY_PAYWALL___

sipa / Pixabay


E-Bikes werden in Deutschland immer beliebter. Grund dafür ist, dass diese nicht mehr nur durch die eigene Muskelkraft, sondern stattdessen durch einen Motor betrieben werden. Dies macht es möglich, auch schwierige Strecken, wie Berge oder Feldwege, zu bezwingen und öfter aufs Rad zu steigen. Doch gilt das E-Bike bezüglich der Vorschriften als normales Fahrrad oder müssen hierbei etwaige Besonderheiten beachtet werden?  

Vorteile des E-Bikes

Unter einem E-Bike versteht man ein Elektrofahrrad. Dies wird also unterstützend durch einen Motor betrieben. Der Radfahrer muss also die Pedalen nicht während der ganzen Strecke betätigen. Dadurch kommt er nicht nur schneller ans Ziel, sondern kann auch weitere Strecken zurücklegen. Da der Fahrer auf dem E-Bike nicht so viel eigene Muskelkraft aufbringen muss, kommt er zudem weniger schnell ins Schwitzen. Hierdurch werden häufig auch Sportmuffel zur Bewegung animiert.
Das E-Bike gibt es mittlerweile in fast allen Varianten, so z.B.  E-Mountainbikes, E-Rennränder aber auch E-Cityräder. Betrieben werden die Motoren über ein Akku. Dieser hat je nach Modell und verschiedenen Faktoren, wie Gewicht, Witterungs- und Bodenverhältnisse, Fahrstil und Reifendruck, eine unterschiedlich hohe Reichweite. Stimmen alle Faktoren überein, ist es grundsätzlich möglich, bis zu 100 km mit dem E-Bike zu fahren, ohne es aufladen zu müssen. E-Bikes werden zum Teil auch massiv öffentlich und privat gefördert.

Arten von E-Bikes

Fast jedes Fahrrad, das durch einen elektrischen Antrieb bewegt wird, wird mittlerweile als E-Bike bezeichnet. Dabei gibt es jedoch 3 unterschiedliche Typen. Bei den meisten E-Bikes handelt es sich um sogenannte Pedelecs, die den Radfahrer zwar durch einen elektrischen Antrieb unterstützen, jedoch voraussetzen, dass dieser selbst in die Pedale tritt, um den Antrieb zu aktivieren. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit dieser Räder liegt bei 25 km/h.
Geht die Höchstgeschwindigkeit über diese Zahl hinaus, handelt es sich um ein S-Pedelec. Die Leistung dieser Bikes ist auf 4000 Watt beschränkt und kann den Radfahrer daher bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen.
Das eigentliche E-Bike hingegen unterstützt den Fahrer nicht nur, sondern kann sogar gänzlich allein fahren. Daher ist dieses Modell eher mit einem Mofa, welches eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h besitzt, zu vergleichen.

Welche Gesetze gelten auf dem E-Bike?

Für die oben genannten verschiedenen Arten des E-Bikes gelten auch unterschiedliche Regelungen und Gesetze. Das Pedelec wird vom Gesetzgeber wie ein normales Fahrrad behandelt, während das S-Pedelec aufgrund seiner Leistung als Kleinkraftrad, also als Kraftfahrzeug, gilt.
Hinsichtlich des E-Bikes ist die Rechtsprechung jedoch umstritten. Hierbei kann nicht genau eingeordnet werden, ob es sich um ein Fahrrad oder ein Kleinkraftrad handelt. Da es jedoch über einen Motor verfügt, gelten die Gesetze eines S-Pedelecs.

Alkohol am Steuer

 Auf dem Pedelec gilt wie bei einem normalen Fahrrad eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Erst ab einem Wert darüber macht sich der Radfahrer strafbar. Kommt es jedoch zu einem Unfall, ist ein Wert von 0,3 Promille schon ausreichend, um den Fahrer zu belangen. Beim E-Bike gilt hingegen wie beim Auto eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Wird diese überschritten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille sogar um eine Straftat.

Helmpflicht auf dem E-Bike

In Deutschland sind Radfahrer nicht dazu verpflichtet, einen Helm zu tragen. Zwar wird dazu geraten, um Schäden zu vermeiden, jedoch erwartet den Fahrer keine Strafe, wenn dieser ohne Helm unterwegs ist. Da das Pedelec mit einem Fahrrad gleichzusetzen ist, greifen diese Gesetze auch hier.
Da das E-Bike jedoch mit einer höheren Geschwindigkeit unterwegs ist, sieht der Gesetzgeber eine Helmpflicht vor. Ein normaler Fahrradhelm ist hierbei aber völlig ausreichend.

Ist ein Führerschein nötig?

Pedelecs dürfen sogar von Kindern bedient werden, weshalb kein Führerschein nötig ist. Beim E-Bike muss der Fahrer über einen Mofa-Führerschein verfügen. Dieser ist allerdings schon ab 15 Jahren erhältlich. Um mit einem S-Pedelec zu fahren, wird ein Führerschein der Klassen AM oder der Klasse B benötigt. Deshalb muss der Fahrer eines solchen Rads mindestens 16 Jahre alt sein.

Darf ein E-Bike auf dem Radweg gefahren werden? 

Das Pedelec muss auf einem Radweg gefahren werden, insofern ein solcher vorhanden ist. Ist dieser jedoch nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet, steht es dem Radfahrer frei, ob er den Radweg oder die Straße nutzt. Gehwege sind aber grundsätzlich für solche Räder tabu, insofern dies nicht anders ausgeschildert ist.
Für E-Bikes ist das Befahren des Radweges immer verboten. Diese müssen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, ebenso wie Mofas, die Straße nutzen. Außerhalb der Ortschaft dürfen sie jedoch den Radweg befahren. S-Pedelecs dürfen hingegen nur auf Straßen gefahren werden. 
Weitere Informationen zum Thema „E-Bike“ finden Sie unter www.bussgeld-info.de.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. klärt auf seinem kostenlosen Ratgeberportal auf. Der VFBV. e. V.  wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.
 

About Author

Die Redaktion

Beiträge und Inhalte von diesem Konto stammen in der Regel von der Redaktion und gelegentlich Gastautor:innen, die anonym veröffentlichen oder bei denen aufgrund technischer Probleme dieses Konto genutzt wurde. Wenn Sie den Autor erfahren möchten, kontaktieren Sie uns einfach unter info@halle-saalekreis-netzwerk.de - danke!

Auch spannend: