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Kosten für Medikamente der „Hausapotheke“ steuerlich nicht abziehbar

Außergewöhnliche Belastungen geltend machen – Kosten für Medikamente der „Hausapotheke“ steuerlich nicht abziehbar Krankheitskosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Allerdings nur wenn nachgewiesen wird, dass die Aufwendungen dafür zwangsläufig sind. Daher ist die Verordnung eines Arztes, Zahnarztes oder Heilpraktikers zwingend erforderlich. Bei Badeund Heilkuren, psychotherapeutischen Behandlungen und bestimmten wissenschaftlich umstrittenen Behandlungen muss sogar ein amtsärztliche Gutachten oder eine

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