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Führungszeugnis beantragen in Halle und Saalekreis

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Arbeitgeber, Behörden, Vereine und andere Institutionen verlangen häufig ein Führungszeugnis von Personen, die in sensiblen Bereichen tätig sind oder werden wollen. Oft ist dann von einem „polizeilichen“ Führungszeugnis die Rede, doch diese Bezeichnung des Dokumentes gibt es offiziell gar nicht. Stattdessen wird zwischen privaten, behördlichen, erweiterten und europäischen Führungszeugnissen unterschieden. Viele Betroffene, die zum ersten Mal damit konfrontiert werden, fragen sich, was ist ein Führungszeugnis und wo bekomme ich es her.

Warum brauche ich ein Führungszeugnis?

Die Gründe können sehr verschieden und sehr vielfältig sein:

  • Arbeitgeber
  • Behörden
  • Vereine
  • Weitere Unternehmen oder Organisationen: Sei es das Einwohnermeldeamt oder der neue Vermieter. Sie können (aber müssen keineswegs) ein Führungszeugnis verlangen

Was ist ein Führungszeugnis?

Vereinfacht gesagt, gibt das Führungszeugnis Auskunft über die Unbescholtenheit beziehungsweise eventuelle Vorstrafen des Bürgers. Optisch ist die amtliche Urkunde an dem grünen Spezialpapier mit Bundesadler erkennbar.
Es ist ein personenbezogener Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR), das zum Bundesamt für Justiz gehört. In dieses Register werden unter anderem Verurteilungen durch ein Strafgericht sowie bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden eingetragen. Die dabei registrierten Daten werden aber lediglich zur Erstellung eines Führungszeugnisses herangezogen und nicht im Detail ausgewiesen. Welche Inhalte darin aufgeführt werden dürfen und welche Ablauffristen gelten, das ist im Bundeszentralregistergesetz geregelt.

Wie bekomme ich ein Führungszeugnis?

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat (also 14 Jahre oder älter ist), kann einen Antrag auf ein Führungszeugnis gemäß § 30 BZRG (Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister; kurz: Bundeszentralregistergesetz) stellen.

Ein Führungszeugnis wird ganz formell auf Antrag durch das Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Zuvor wird es bei der Meldebehörde am Haupt- oder Nebenwohnsitz des Bürgers oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt. In der Regel ist das das Einwohnermeldeamt.

Wo kann ich in Halle (Saale) ein Führungszeugnis beantragen?

In Halle (Saale) ist dies in den Bürgerservicestellen Marktplatz 1 und Am Stadion 6 möglich.

Eine Übersicht der Einwohnermeldeämter für Halle findet sich hier:

  • Bürgerservicestelle „Marktplatz 1“
    Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
    Sprechzeiten (aktuell nur mit Termin):
    Montag 08:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr
    Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr
  • Bürgerservicestelle “Am Stadion 6”
    Am Stadion 6, 06122 Halle (Saale)
    Sprechzeiten (aktuell nur mit Termin):
    Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag 09:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 bis 15:00 Uhr
    Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Erfahrungsgemäß ist der Besuch der Servicestellen häufig mit längeren Wartezeiten verbunden. In der Universitätsstadt Halle herrscht beispielsweise besonders zum Semesterbeginn oft großer Andrang in den Meldebehörden.

Bereits seit einiger Zeit ermöglicht die Stadt Halle deshalb eine Online-Terminvergabe. Inzwischen wird im Portal der Stadt außerdem darauf hingewiesen, dass die Vorsprache in den oben genannten Bürgerservicestellen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. (Ausnahme Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisangelegenheiten)

Termin vereinbaren:

Wo kann ich im Saalekreis ein Führungszeugnis beantragen?

Bewohner des Saalekreises stellen den Antrag bei zuständigen Stellen der Gemeinde oder der Stadt. Dazu müssen sie häufig längere Wege in Kauf nehmen, wobei viele Bürger auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.

Im Saalekreis sind die folgenden Einwohnermeldeämter zuständig:

Hinweis: Personen, die von der Meldepflicht befreit sind (zum Beispiel Diplomaten oder Konsulare) oder ohne festen Wohnsitz sind (zum Beispiel Obdachlose), können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Be­zirk sie sich gewöhnlich aufhalten.

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis schriftlich?

Wer sich den Behördengang und die oft damit verbundene Wartezeit ersparen möchte, kann das Führungszeugnis schriftlich bei der Meldestelle beantragen. Dazu ist ein formloses Schreiben an das Einwohnermeldeamt nötig, das wichtige personenbezogene Daten und eine beglaubigte Unterschrift enthält. Die konkreten Anforderungen können Sie bei den zuständigen Ämtern nachfragen (siehe Listen oben).

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bundesamt für Justiz wenden. Die Anschrift lautet:

  • Bundesamt für Justiz
    – Besucherservice –
    Adenauerallee 99 – 103
    53113 Bonn
  • Öffnungszeiten: Montag – Freitags 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis online?

Private, behördliche und erweiterte Führungszeugnisse können direkt über das Portal des Bundesamtes für Justiz online beantragt werden. Hierfür benötigen Sie folgende Dokumente bzw. empfehlen wir Ihnen zusätzlich das folgende technische Equipment:

  • den neuen elektronischen Personalausweis oder
    einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion;
  • Ihre 6-stellige PIN;
  • geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen;
  • Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes;
  • wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden;

Die Antragstellung auf mobilen Endgeräten (Smartphone oder Tablet) wird derzeit nicht unterstützt. Der Bund will eine zeitnahe Lösung anbieten.

Das Kartenlesegerät muss an einer Computerschnittstelle (meist USB-Anschluss) angeschlossen werden. Daraufhin kann auf der Website des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de der Antrag erstellt werden. Den Link zum Klicken finden Sie hier:

BfJ – Service-Center-Führungszeugnis

Service-Center-Führungszeugnis

Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) neben Führungszeugnissen auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Nähere Informationen zu dieser Prozedur finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz oder in dem Ratgeber, der als eBook auf der Webseite Führungszeugnis.net erhältlich ist.

Wer beantragt das Dokument?

Egal ob das Führungszeugnis für private Zwecke oder auf Verlangen einer Behörde benötigt wird, beantragen kann es nur die betroffene Person selbst. Diese muss mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Gegebenenfalls können gesetzliche Vertreter den Antrag für minderjährige und geschäftsunfähige Personen stellen.

Welche Führungszeugnisse gibt es und welches brauche ich?

Worin unterscheiden sich die Arten von Zeugnissen? Gibt es überhaupt Unterschiede? Ja, aber sie unterscheiden sich nicht gewaltig. Hier die üblichen Klassen, die es so gibt:

  • Das private Führungszeugnis dient der Vorlage bei privaten Arbeitgebern und gibt Auskunft darüber, ob der Betreffende unbescholten ist oder nicht. Es wird nur dem Antragsteller persönlich zugeschickt oder beim Bundesamt für Justiz direkt ausgehändigt.
  • Ein behördliches Führungszeugnis wird unter bestimmten Voraussetzungen von Behörden verlangt. Zum Beispiel bei der Aufnahme eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Arbeit innerhalb einer Behörde und enthält dafür nötige Angaben. Der Antragsteller muss den Verwendungszweck sowie die Behördenadresse angeben, denn das Dokument wird direkt an die Behörde gesendet. Auf Wunsch kann der Antragsteller zuvor bei einem Amtsgericht Einsicht in das behördliche Führungszeugnis nehmen.
  • Das erweiterte Führungszeugnis wurde vor allem aus Gründen des umfassenden Kinder- und Jugendschutzes eingeführt.
    Es wird von Personen verlangt, die in irgendeiner Form mit Minderjährigen zu tun haben. Der Antragsteller muss die schriftliche Anforderung des Arbeitgebers oder der betreffenden Institution vorlegen. Dies sind beispielsweise Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen und Vereine mit Gruppen für Minderjährige.
  • Das europäische Führungszeugnis betrifft Staatsangehörige anderer EU-Länder, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.  Es kann NICHT online beantragt werden.

Was gibt es noch zu beachten?

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 13 Euro (europäisches Führungszeugnis 17 Euro) und muss bei der Antragstellung entrichtet werden.

Die Bearbeitungsfrist für das private, behördliche und erweiterte Führungszeugnis beträgt etwa vierzehn Tage, bei dem Europäischen dauert sie durchschnittlich vier Wochen.

Erforderliche Unterlagen für das Führungszeugnis

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsname der Mutter
  • Bei behördlichem Führungszeugnis sind zusätzlich die Anschrift der anfordernden Behörde und der Verwendungszweck anzugeben.
  • Für das erweiterte Führungszeugnis ist außerdem die schriftliche Aufforderung der verlangenden Stelle nötig.

Nach eigenen Angaben stellt das Bundesamt für Justiz jährlich rund 3 Millionen Führungszeugnisse aus. Offenbar besteht also ein großer Bedarf an diesen Auskünften, wobei die Informationen aus dem Zeugnis für das Beschäftigungsverhältnis relevant sein sollten. Rechtsexperten und Datenschützer weisen in diesem Zusammenhang auf mögliche Probleme hin.

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